§7 Akustik während des Spielbetriebs
I) Den Ton, sowie Mikrofon anschalten während eines offiziellen Spiels innerhalb der German Online Darts League ist jedem Teilnehmer selbst überlassen und nicht verpflichtend.
II) Sollte ein Teilnehmer sich jedoch dafür entscheiden seine akustische Geräuschkulisse zu übermitteln, ist von diesem Spieler zu erwarten, dass er seinen Gegner in keinster Art und Weise akustisch nachteilig beeinflusst.
Der Gegner wird nachteilig beeinflusst, sofern eine nicht unerhebliche Geräuschkulisse jeglicher Art im Zeitpunkt des Wurfes entsteht. Dies kann durch ihn selbst oder durch seine unmittelbare Umgebung entstehen.
III) Mangels deutlicher Beweisbarkeit kann eine Lösung sein, das Spiel, durch beidseitiges Einverständnis beider Spieler vor dem Spiel, aufzuzeichnen und der Spielleitung im Anschluss zukommen zu lassen.
IV) Es ist darauf hinzuweisen, dass jeder Spieler immer die Möglichkeit hat, seinen Gegner stumm zu schalten; etwaige relevante Kommunikation kann über einen Chat stattfinden.
§8 Die letzten 3 Spieltage des Ligabetriebs / nichtverschiebbare Spiele
I) Die letzten 3 Spieltage werden eine Woche vor Beginn einer jeden neuen Season durch die Spielleitung veranschlagt und sind für jeden offensichtlich zugänglich über die Timeline.
II) Spiele der letzten 3 Spieltage müssen in den vorgegebenen Kalenderwochen gespielt werden.
III) Diese 3 Spiele dürfen nicht verschoben werden. Sollte jedoch der individuelle Fall auftreten, dass ein vollständiges Spielen aller Spieler anders nicht gewährleistet werden kann ist die Spielleitung davon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Rechtzeitig heißt in diesem Zusammenhang, dass die Spielleitung eine Woche vor Beginn der letzten 3 Spieltage davon in Kenntnis gesetzt werden muss. Nur mit Kenntnis der Spielleitung ist ein zeitliches Verschieben nach vorne oder nach hinten (maximal der Sonntag des letzten Spieltags bis 00:00Uhr) möglich.
IV) Spielwertungen außerhalb des durch die GODL-Timeline festgesetzten Spielrahmens werden nicht gewertet.
IV) Eine Sanktionierung nach §9 ist innerhalb der letzten 3 Spieltage ausgeschlossen.
§9 Sanktionen/Sanktionskalender
I) Jeder Nichtantritt zu einem verabredeten Spiel oder eine Art "Ghosting" innerhalb einer Woche zur Terminierung eines Spieltermins wird sanktioniert.
Ein Nichtantritt liegt zum Einen vor, wenn einer der beiden sich zu verabredenden Spieler, innerhalb 48h nicht zu einem Terminvorschlag meldet oder ein Spiel 60 Minuten vorher abgesagt wird, sowie 15 Minuten nach vereinbarten Zeitpunkt, dieser nicht zum Spiel ERSCHEINT.
Ein Nichtantritt ist nicht begründet, soweit keine höhere Gewalt eingetreten ist.
Nach einem Nichtantritt hat der zu vertretende Spieler den nächstmöglichen Termin seines Gegners, bei dem dieser nicht angetreten ist, nach gemeinsamen Einvernehmen anzunehmen, spätestens jedoch zwei Wochen nach Nichtantritt ist das Spiel nachzuholen.
Dreimaliger Nichtantritt wird mit Ligaausschluss durch die Spielleitung sanktioniert.
Bei jeder Durchsetzung von §9 ist die Turnierleitung ständig auf dem Laufenden zu halten. Dabei ist ein "Nichtantritt" nicht zu provozieren, die Turnierleitung ist stets darum bemüht, dass jedes Spiel stattfindet.
II) Einem Nichtantritt kommt es ebenfalls gleich, wer das vereinbarte Spiel kurzfristig absagt. Kurzfristig abgesagt bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Gegner des absagenden Spielers, derart in einem auf das Spiel vorbereitenden Zustand war, als dass ein Verschieben zu seinem Nachteil ginge. Folglich muss dem abzusagendem Spieler innerhalb 60 Minuten vor dem Spiel abgesagt worden sein.
III) Sofern sich die Spieler darauf verständigen ein Spiel auf ein späteres Datum zu verlegen, darf diese Spielverlegung nicht mit Spielen anderer Wettbewerbe korrelieren. Spiele können nicht länger als bis zum Beginn der Relegationsspiele verlegt werden. Eine derartige Spielverlegung in die Zukunft darf einen kommenden Gegner in keinster Weise nachteilig tangieren. Derartige Spielverschiebungen, welche nicht in der vorgegebenen Woche absolviert werden, bedürfen der Zustimmung der Spielleitung und werden mit einem Nichtantritt gleichgesetzt.
Alles Weitere unterliegt dem Ermessen der Spielleitung.
§10 Ligaausschluss
I) Jeglicher Betrug führt zum sofortigen Ligaausschluss. Dabei bleibt der betrügende Spieler der GODL dauerhaft ausgeschlossen und sein Verhalten wird zusätzlich anderen Online Darts Ligen gemeldet.
II) Bei Meldung, sowie Feststellung visuell wahrnehmbarer Bilder, Zeichen etc. , die nach §§ 86,86a StGB strafbar sind oder bereits durch den Verfassungsschutz gelistet sind (Beweis zwingend erforderlich!).